HÄUFIG GESTELLTE RECHTLICHE FRAGEN
ZUR AGRIVOLTAIK IN MAURITIUS

Verstehen Sie mit voller Transparenz die rechtlichen, steuerlichen und vertraglichen Aspekte der Installation eines agrivoltaischen Systems auf Ihrem Land.

1 Wem gehört die Solaranlage?

Der Eigentümer der Anlage hängt von der gewählten vertraglichen Vereinbarung ab:

Eigene Finanzierung

Sie besitzen 100% von Anfang an.

Miete/Mitfinanzierung

Die Anlage kann teilweise oder vorübergehend einem Investor gehören, mit möglicher Eigentumsübertragung später.

2 Wird ein Vertrag mit dem Landwirt geschlossen?

Ja. Jedes Projekt führt zu einem schriftlichen und unterzeichneten Vertrag, der Folgendes festlegt:

  • die Dauer der Landnutzung (z. B.: 10 bis 25 Jahre)
  • die Verpflichtungen jeder Partei (Wartung, Zugang usw.)
  • Einnahmen oder Vorteile für den Landwirt
  • Leistungsgarantien

3 Bleibt mein Land landwirtschaftlich?

Ja. Agrivoltaik wird als vollständige landwirtschaftliche Nutzung anerkannt.

Die Solaranlage verändert nicht:

  • den landwirtschaftlichen Zweck Ihres Grundstücks
  • seinen Bodenstatus
  • Ihre Ansprüche auf Subventionen oder landwirtschaftliche Nutzung

Keine Unterteilung, keine Umklassifizierung des Grundstücks erforderlich.

4 Welche Garantien gibt es für den Landwirt?

Jeder Vertrag beinhaltet:

  • eine Stromerzeugungsgarantie basierend auf PVGIS-Daten
  • eine landwirtschaftliche Nicht-Interferenz-Klausel (Felder haben Vorrang)
  • eine Klausel zur vorzeitigen Beendigung im Falle höherer Gewalt
  • Haftpflichtversicherung inklusive

5 Benötige ich eine Genehmigung oder offizielle Erlaubnis?

In den meisten Fällen erfordert Agrivoltaik auf Privatgrundstücken keine Baugenehmigung, kann jedoch unterliegen:

  • einer vereinfachten Umweltgenehmigung (abhängig von Fläche und Leistung)
  • einer Meldung an das CEB für die Netzeinspeisung (SSDG oder Net Metering)
  • einer Zustimmung des Grundstückseigentümers, wenn das Land gepachtet ist

Agrivoltaïque unterstützt Sie bei allen Verfahren.

6 Ist der erzeugte Strom steuerpflichtig?

Eigenverbrauch

Wenn Sie Ihre Produktion selbst verbrauchenkeine Besteuerung.

Überschussverkauf

Wenn Sie den Überschuss verkaufen → können die Einnahmen je nach Steuerstatus steuerpflichtig sein.

Agrivoltaïque stellt Ihnen bei Bedarf eine jährliche Erklärung zur Einreichung bei der MRA zur Verfügung.

7 Was passiert, wenn ich mein Land verkaufen oder den Vertrag kündigen möchte?

Sie behalten das Recht,

  • Ihr Land jederzeit zu verkaufen (mit Vertragsübertragung an den Käufer)
  • den Vertrag gemäß den vereinbarten Bedingungen zu kündigen (Ausstiegsklausel)
  • die Anlage jederzeit zurückzukaufen gemäß einer vordefinierten Skala

8 Kann ich ohne Anwalt unterschreiben?

Ja. Alle Verträge sind klar formuliert, auf Französisch oder Englisch.

  • Sie können diese von Ihrem Rechtsberater prüfen lassen
  • Agrivoltaïque kann eine detaillierte Präsentation der Klauseln in einem Meeting organisieren

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