Verstehen Sie mit voller Transparenz die rechtlichen, steuerlichen und vertraglichen Aspekte der Installation eines agrivoltaischen Systems auf Ihrem Land.
Der Eigentümer der Anlage hängt von der gewählten vertraglichen Vereinbarung ab:
Sie besitzen 100% von Anfang an.
Die Anlage kann teilweise oder vorübergehend einem Investor gehören, mit möglicher Eigentumsübertragung später.
Ja. Jedes Projekt führt zu einem schriftlichen und unterzeichneten Vertrag, der Folgendes festlegt:
Die Solaranlage verändert nicht:
Keine Unterteilung, keine Umklassifizierung des Grundstücks erforderlich.
Jeder Vertrag beinhaltet:
In den meisten Fällen erfordert Agrivoltaik auf Privatgrundstücken keine Baugenehmigung, kann jedoch unterliegen:
Agrivoltaïque unterstützt Sie bei allen Verfahren.
Wenn Sie Ihre Produktion selbst verbrauchen → keine Besteuerung.
Wenn Sie den Überschuss verkaufen → können die Einnahmen je nach Steuerstatus steuerpflichtig sein.
Agrivoltaïque stellt Ihnen bei Bedarf eine jährliche Erklärung zur Einreichung bei der MRA zur Verfügung.
Sie behalten das Recht,
Ja. Alle Verträge sind klar formuliert, auf Französisch oder Englisch.
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